Mitgliedschaft und ihre Vorteile
Die Vermietung unserer Wohnungen setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft voraus.
Erwerb der Mitgliedschaft.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber unterzeichneten Beitrittserklärung, die das zukünftige Mitglied im Anschluss an eine positive Wohnungszusage ausgehändigt bekommt. Die endgültige Zulassung als Genossenschaftsmitglied wird vom Vorstand beschlossen. Jedes Mitglied verpflichtet sich aufgrund einer schriftlichen Beitrittserklärung zur Übernahme von zwei Geschäftsanteilen á 500,00 €.
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Ihre Vorteile
Günstiger Wohnraum
Unsere Mieten sind fair und sinnvoll kalkuliert. Sie liegen deutlich unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmieten und sämtliche Mieterträge fließen als Investitionen zurück in den Wohnungsbestand und sichern so dessen Qualität. Wir spekulieren nicht mit Wohnraum.
Lebenslanges Wohnrecht
Bei uns kann Ihnen niemand aufgrund von Eigenbedarf kündigen. Sie haben prinzipiell ein lebenslanges Wohnrecht. Sie wohnen so sicher wie ein Eigentümer und flexibel wie ein Mieter.
Keine Maklergebühren
Bei uns gibt es keine Vermittlungsprovisionen und keine Mietkaution. Anstelle dessen erwerben Sie Genossenschaftsanteile.
Mitbestimmung
Sie gestalten, wenn Sie mögen, die Zukunft unserer Genossenschaft mit. Denn Sie verfügen über demokratische Mitbestimmungsrechte.
Gemeinschaft
Gemeinschaftsgärten, Veranstaltungen und Nachbarschaftshilfe schaffen ein solidarisches Miteinander.
Gemeinschaftliche Regeln
Mit Hilfe unserer Hausordnung bilden wir klare und gemeinsame Werte, die zu einem gutem Wohnumfeld beitragen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.
Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. Sie muss spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres der Genossenschaft zugegangen sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.