Mietverhältnis

Häufig gestellte Fragen zum Mietverhältnis.

Sollten Sie noch nicht als Interessent bei uns registriert sein, können Sie gern einen Wohnungsberwerberformular mit Ihrem Wohnungswunsch bei uns einreichen. Bitte bringen Sie uns diesen ausgefüllt, unterzeichnet und persönlich in unserer Geschäftsstelle in Im Langen Mühlenfeld 21, 31303 Burgdorf vorbei. Unsere Sprechzeiten: Di. 10 - 12 Uhr und Do 16 - 18.00 Uhr.

Ihr Antrag wird von uns ausgewertet und Ihr Wohnungswunsch für den Fall, dass wir ihn erfüllen können, vorgemerkt. Sofern Wohnungen frei werden, die Ihrem Anforderungsprofil entsprechen, werden wir Ihnen diese unmittelbar anbieten.

Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft. Wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten möchten, müssen Sie entweder Mitglied der Genossenschaft sein oder es werden. Das bedeutet, dass man vor Abschluss eines Mietvertrages mit der Genossenschaft zwei Pflichtanteile erwerben muss. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung des kompletten Geschäftsguthabens auf einem unserer Konten.

Das Treppenhaus ist die Visitenkarte des Hauses. Zum größten Teil wird die Teppenhausreinigung von Fremdfirmen übernommen, sollte dies nicht der Fall sein müssen Sie diese selber übernehmen. Alle Pflichten werden in der Hausordnung bei Mietvertragsunterzeichnung vereinbart.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist das Datum unseres Posteingangsstempels.

Die Kündigungsfrist für Garagen beträt einen Monat. Vorraussetzung ist auch hierfür, dass die Kündigung im Original und unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingegangen ist.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben sein. Eine Kündigung per Telefax oder E-Mail ist unwirksam.

Im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders sollte zuallererst das Gespräch mit dem Nachbarn gesucht werden. Sollte der Nachbar dann auch weiterhin gegen die Hausordnung verstoßen, können Sie uns selbstverständlich eine schriftliche Mitteilung darüber zukommen lassen, damit wir den betreffenden Nachbarn an die Einhaltung der Hausordnung erinnern können. Ihre Mitteilung wird selbstverständlich vertraulich behandelt. In besonderen Fällen (z.B. bei lauten Partys bis spät in die Nacht) kann als letzte Konsequenz auch die Polizei oder das Ordnungsamt um Hilfe gebeten werden.

Eine Mietbescheinigung über die Zusammensetzung der aktuellen Nutzungsgebühr stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne aus. Sie ist aufgeschlüsselt nach Netto-Kaltmiete, Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlung. Auch eine Bescheinigung darüber, dass Ihre Nutzungsgebühr stets pünktlich bei uns eingezahlt wurde, keine Mietrückstände bestehen und Verstöße gegen die Hausordnung nicht vorliegen, kann – sofern dies zutrifft – gern ausgestellt werden.

In allen Fällen ist die Zustimmung der Genossenschaft zwingend erforderlich.

Für den Fall, dass Sie ein Tier anschaffen möchten, sind Sie verpflichtet, sich schriftlich unsere Zustimmung einzuholen.

Ja, diese wird aber im Regelfall erteilt, sofern die baulichen Gegebenheiten dazu geeignet sind.

Zur Aufstellung und für den Betrieb von Waschmaschinen, Trockenautomaten und Geschirrspülmaschinen ist jedoch vorher ein schriftlicher Antrag zu stellen. Sie sind gehalten, die einschlägigen technischen Vorschriften und verkehrsüblichen Regeln zu beachten, um die mit Aufstellung und Betrieb derartiger Geräte verbundenen möglichen Schäden und Beeinträchtigungen zu verhindern.

Zur Einschränkung eines Schadenrisikos empfehlen wir, während der Dauer der Aufstellung der Geräte eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten. Zusätzlich empfehlen wir eine Hausratversicherung mit Einschluss einer Elementarschadenversicherung abzuschließen, die Schäden am persönlichen Eigentum abdeckt.

Ebenso ist vor Verlegung eines mietereigenen Bodenbelags die Zustimmung der Genossenschaft im Rahmen eines schriftlichen Antrags einzuholen.

Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird das äußere Erscheinungsbild unserer Häuser wesentlich beeinträchtigt und die Bausubstanz kann beschädigt werden. Deshalb sind alle Wohnungen mit Kabelfernsehen ausgestattet und verfügen über zahlreiche Programme. Sollte Interesse an der Nutzung fremdsprachiger Sender vorhanden sein, können gegen Entgelt zusätzliche Programmpakete ins Kabelfernsehen eingespeist werden.

Für eine Untervermietung brauchen Sie unsere Zustimmung. Die Genehmigung für eine Untervermietung beantragen Sie bitte schriftlich. Neben Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und der Mietvertragsnummer nennen Sie uns dabei bitte auch den Namen des künftigen Untermieters. Wenn kein wichtiger Grund vorliegt, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege. Eine vollständige Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht gestattet.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.